Für Bezieher niedriger Einkommen wird auch in diesem Winter von der Marktgemeinde ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00 gewährt. Ansuchen dafür können ab sofort am Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservice) gestellt werden.
PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, welche bereits im Vorjahr den Heizkostenzuschuss der Gemeinde erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen! Sie werden automatisch für den Zuschuss berücksichtigt. Dieser wird direkt auf das jeweilige Bankkonto angewiesen.
Antragsberechtigter Personenkreis:
- Der Antragsteller muss seit mindestens fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Nußdorf-Debant gemeldet sein.
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs-/Grundversorgungsleistungen
- BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen
Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
€ 1.200,00 /Monat für alleinstehende Personen
€ 1.900,00 /Monat für Ehepaare/Lebens- und Wohngemeinschaften
+ € 350,00 /Monat für jede weitere Person
Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind anzurechnen
- alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen
Das monatliche Einkommen wird ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) ermittelt. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (z.B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), werden auf 14 Bezüge umgerechnet.
Nicht angerechnet werden:
- Pflegegeldbezüge
- Familienbeihilfen
- Wohn- und Mietzinsbeihilfen
- Einkommen minderjähriger Kinder (Lehrlingsentschädigungen)
- Witwengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
- Beschädigtengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
- Rentenleistungen nach dem Heimopferrentengesetz
- erhöhte Ausgleichszulagenbezüge/Ausgleichszulagenbonus
In Abzug zu bringen sind:
- zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit gerichtlich festgelegt
Das Einkommen aller Familienmitglieder ist nachzuweisen durch:
- aktuellen Pensionsbescheid, Lohnzettel, Bezugsbestätigung, Nachweis Unterhalts-/Alimentezahlung
Anspruchsberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger darf ich einladen, sich am Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservicebüros) zu melden, wo nach Vorlage der erforderlichen Einkommensnachweise der Heizkostenzuschuss auf das jeweilige Konto überwiesen wird.