Parteienverkehr - Öffnungszeiten

Heute, Dienstag

08:00 - 12:30 Uhr

15:00 - 17:00 Uhr

Morgen, Mittwoch

08:00 - 12:30 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Heute, Dienstag

15:00 - 17:00 Uhr

Nächste: Donnerstag, 27.03.2025

Die Sprechstunde entfällt; Ersatztermin: Mittwoch, 26.03. von 15.00 bis 16.00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarung!

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Öffnungszeiten Müllhof

Morgen, Mittwoch

16:00 - 18:00 Uhr

Freitag, 28.03.2025

16:00 - 18:00 Uhr

Müllabfuhr

Freitag, 18.04.2025

Veranstaltungen

März

Blutspendeaktion

Mittwoch, 26. März 2025, 15-20 Uhr (Kultursaal Debant)

Passionssingen in der Pfarrkirche Debant

Freitag, 28. März 2025, 19.00 Uhr

Theateraufführung "Es fährt kein Zug nach Irgendwo"

!! ALLE TERMINE AUSVERKAUFT !!

April

Familien-Kreuzweg des Katholischen Familienverbandes

Freitag, 4. April 2025, 18.30 Uhr, Pfarrkirche Debant

Tag des offenen Probelokals der Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant

Samstag, 5. April 2025, 14.00 bis 17.00 Uhr

Flohmarkt am Parkplatz des Wohn- und Pflegeheimes

Samstag, 5. April 2025, 10.00 bis 16.00 Uhr

Radbasar

Sonntag, 6. April 2025 (Kultursaal Debant)

Baum- und Strauchschnittsammlung

ab Montag, 7. April 2025, ab 07.00 Uhr

Kinovorführung "Monsieur Blake zu Diensten"

Dienstag, 8. April 2025, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

Konzert der Landesmusikschule Lienzer Talboden

Mittwoch, 9. April 2025, 19.00 Uhr (Kultursaal Debant)

Sprechtag Volksanwältin Gaby Schwarz

Mittwoch, 09. April 2025, 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr (Innsbruck)

Ostereierschießen der Sportschützen

Freitag, 11. April 2025 (Sportschützenlokal)

Foliensammlung 2025

Samstag, 12. April 2025 (Betriebsgelände Rossbacher)

Kreuzweg der Jungbauernschaft/Landjugend Nußdorf-Debant

Freitag, 18. April 2025, Nußdorf

"Der Osterhase kommt" - Überraschungen für die Kinder

Samstag, 19. April 2025 (Ortsgebiet Nußdorf-Debant)

Frühjahrskonzert der Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant

Sonntag, 20. April 2025 (Kultursaal Debant)

"Finde das goldene Osterei"

Donnerstag, 17. bis Montag, 21. April 2025 (Ortsgebiet Nußdorf-Debant)

Erstkommunion Nußdorf

Sonntag, 27. April 2025, 09.00 Uhr (Pfarrkirche Nußdorf)

Sprechtag der Tiroler Landesvolksanwältin

Dienstag, 29. April 2025

Freiwilligenwoche 2025

23. bis 29. April 2025

Galakonzert des Vereins "OKOS"

Mittwoch, 30. April 2025, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

Mai

Weckruf der Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant

Donnerstag, 1. Mai 2025 (Ortsgebiet Nußdorf-Debant)

Kinovorführung "Die einfachen Dinge"

Dienstag, 6. Mai 2025, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

Muttertagsfeiern in Nußdorf und Debant

Mittwoch, 7. Mai 2025, 15.00 Uhr (Mehrzwecksaal Nußdorf und Kultursaal Debant)

Begegnungscafé der Generationen - Tanzcafé

Freitag, 9. Mai 2025, 14.30 bis 16.30 Uhr (Tirolerhof Dölsach)

Erstkommunion Debant

Sonntag, 5. Mai 2025, 09.00 Uhr (Pfarrkirche Debant)

Juni

Almfestl mit "Schupfnmusig"

Sonntag, 15. Juni 2025 (Mecki's Panoramastubn)

Sprechtag der Tiroler Patientenvertretung

Donnerstag, 26. Juni 2025, 10.00 bis 13.00 Uhr (Bezirkshauptmannschaft Lienz)

30 Jahre Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Jubiläumsfest Freitag, 27. bis Sonntag, 29. Juni 2025

September

Almfestl mit "Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant" und "Kuenz Buam"

Sonntag, 7. September 2025 (Mecki's Panoramastubn)

Sprechtag der Tiroler Patientenvertretung

Donnerstag, 18. September 2025, 10.00 bis 13.00 Uhr (Bezirkshauptmannschaft Lienz)

Aktuelle Informationen aus dem Bürgerservice

Heizkostenzuschuss 2025 des Landes Tirol

Beantragung 1. März bis 30. September 2025

Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.

 
Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro
  • Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)
 
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss
  • 1.210 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.910 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
  • + 700 Euro pro Monat für weitere Personen mit Einkommen

 

Folgeanträge

Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, wurde bereits vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt.

 

Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.

 

Erforderliche Unterlagen

Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise, der im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen.

 

 
FAQs
In welchem Zeitraum können Anträge eingebracht werden?

Anträge für den Heizkostenzuschuss können zwischen 1. März und 30. September 2025 gestellt werden.

 
Wo erhalte ich die Antragsformulare?
  • Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2024 (Heizkostenzuschuss) bewilligt wurde, wurde bereits per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit einem Antragsformular zugesandt.
  • Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2024 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
  • Antragsformulare erhalten Sie zudem
    • online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
    • beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
    • bei Ihrer Gemeinde

 

Wie kann ich den Antrag ausfüllen?

 

Wo kann ich den Antrag abgeben?
  • Jenen Haushalten, deren Tirol-Zuschuss 2024 (Heizkostenzuschuss) bewilligt wurde, wurde bereits per E-Mail bzw. per Post ein Folgeantrag zugeschickt.
  • online – nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.
  • postalisch an: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
  • persönlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
  • bei Ihrer Gemeinde

 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
 
Was muss ich dem Antrag beilegen?
  • monatliche Einkommensnachweise 2025 aller im Haushalt gemeldeter Personen (z. B. Gehaltsnachweis, Einkommensbescheid AMS, ÖGK oder aktueller Kontoauszug mit dem monatlichen Einkommen; Selbstständige: aktueller Einkommenssteuerbescheid)
  • Nachweis über Alimente (Unterhaltsvereinbarung oder aktueller Kontoauszug)

 

 

Was zählt zum Einkommen?

Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden / gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln (siehe Informationsblatt zur Einkommensberechnung).

 

Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge

 

Abzuziehen sind: zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet.

Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2024 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 zu Beginn der Heizsaison.

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Gastfamilien für Schuljahr 2025/26 gesucht

YFU Austria - interkultureller Austausch

 

Gastfamilien für das Schuljahr 2025/26 gesucht!

 

Der bildungsorientierte  Verein "YFU Austria - Interkultureller Austausch" will mit internationalem Schüler:innenaustausch die Welt näher zusammenbringen - doch erst durch weltoffene und ehrenamtliche Gastfamilien wird dies möglich!

 

Alle Infos

 

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Bildungsscheck

Bildungsscheck der Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Programm Frühjahr/Sommer 2025

 

Im Rahmen der Aktion „Bildungsscheck“ gewährt die Marktgemeinde allen Gemeindebürger:innen beim Besuch bestimmter Bildungsveranstaltungen einen finanziellen Zuschuss, der pro Person und Kalenderjahr maximal € 50,-- beträgt. Gefördert werden ausgewählte Veranstaltungen vom Bildungshaus Osttirol, der Erwachsenenschule Nußdorf-Debant und des ASKÖ-Projektes „Xund im Alter“.

 

Geförderte Veranstaltungen Erwachsenenschule

 

Geförderte Veranstaltungen Bildungshaus Osttirol

 

Programm Xund im Alter

 

Geförderte Veranstaltungen:

  • "Locker am Hocker - Sesselgymnastik für SeniorInnen" ab Montag, 27.01.2025
    Kosten: € 78,--, Förderung: € 40,--
  • "Rücken-Fit - Für alle Interessierten ab 45 Jahren!" ab Montag, 27.01.2025
    Kosten: € 78,--, Förderung: € 40,--
  • "Nordic Walking für Herz und Kreislauf" ab Mittwoch, 12.03.2025
    Kosten: € 44,--, Förderung: € 25,--
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Familie

Kostenlose Eltern-Beratungen

im Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant (Sitzungssaal)

Die Beratungen finden jeden 4. Donnerstag im Monat  jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr im Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant (Sitzungssaal, Parterre) statt.

Für den Besuch der Eltern-Beratung ist keine Anmeldung erforderlich und das Angebot ist kostenlos.

 

MEB 2025

 

Weiterführende Infos

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Gemeindezuschuss

beim Kauf einer Wintersaisonkarte bzw. eines Sportpasses

Im Rahmen unserer FAMILIENFÖRDERUNGSAKTIONEN unterstützt die Marktgemeinde den Ankauf einer Saisonkarte, eines Sportpasses der Stadt Lienz,einer „Saisonkarte Osttirol mit Kärnten“ oder einer „Snow Cardfür Kinder ab 6 Jahren, Schüler, Lehrlinge, Studenten sowie Präsenz- und Zivildiener bis zum vollendeten 25. Lebensjahrmit einem KOSTENZUSCHUSS von € 100,--.

 

Informationen und Preise

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Thujen-Verwertung

durch die Fa. Unterweger

Da Thujenschnitt nicht zur Kompostherstellung für den Gemüsegarten geeignet ist, darf auf ein Service der Fa. Unterweger hingewiesen werden.

 

Zur Information

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CareManagement Tirol

Koordinationsstellen für Pflege und Betreuung

Hierbei handelt es sich um ein Programm des Landes Tirol zum Aufbau eines Versorgungsnetzwerkes für Pflege und Betreuung. Bereits jetzt schon gibt es tiroweit viele Anbieter, die sich engagiert um pflegebedürftige Menschen kümmern. Die Koordinationsstelle CareManagement will diese Einrichtungen stärker vernetzen, sie in ihrer Arbeit unterstützen und informieren.

Betroffene und pflegende Angehörige erhalten hier KOSTENLOSE Erstinformationen über Pflegeeinrichtungen, Pflegeorganisationen und rechtliche Grundlagen rund um die Pflege daheim. Durch eine bedürfnis- und bedarfsorientierte Beratung können Sie gleich an die richtigen Stellen weitervermittelt werden. Dadurch werden viele Wege vereinfacht und eine optimale Pflege und Betreuung zu Hause kann sichergestellt werden.

 

Zur Website

 

Ihr Ansprechpartner für den Bezirk Lienz:

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Netzwerk Gesund ins Leben

Frühe Hilfen Tirol


DAS NETZWERK „GESUND INS LEBEN“ WENDET SICH AN SCHWANGERE, JUNGE ELTERN UND FAMILIEN IN BELASTENDEN LEBENSSITUATIONEN – MIT ZWEI SCHWERPUNKTEN:

 

  •     EINE PROFESSIONELLE BERATUNG UND BEGLEITUNG für werdende Mütter und junge Eltern mit psychischen Belastungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt
  •     EINEM NETZWERK AN FRÜHEN HILFEN für werdende und junge Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr in ganz Tirol

 

Nähere Infos

 

Zur Website

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Reparaturbonus und Handwerkerbonus

Alle Informationen

Reparaturbonus

 

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern.

 

Wie hoch ist der Reparaturbonus?

  • 50 % der Bruttokosten
  • bis zu € 200,-- für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten
  • bis zu € 30,-- für die Einholung eines Kostenvoranschlages

 

Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.

 

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.

 

Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Geräte findet man auf der Website unter: www.reparaturbonus.at/geraeteliste.  

Genaue Informationen über die Partnerbetriebe bzw. die Online-Antragstellung für den Bon findet man unter www.reparaturbonus.at

 

Handwerkerbonus

 

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Genaue Infos bzw. die online-Antragstellung des Handwerkerbonus findet man auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at

 

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten

• Spenglerarbeiten

• Austausch von Fenstern

• Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)

• Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)

• Pflasterung

 

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto /ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von € 2.000,-- (Jahr 2025: € 1.500,--) zurückzubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01.03.2024 bis längstens 31.12.2025

 

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Nachbarschaftshilfe "Von mir zu dir"

Freiwillige HelferInnen gesucht!

SENIORmobil FahrerInnen gesucht

 

  • Für Fahrten mit unserem SENIORmobil in den Gemeinden: Dölsach, Iselsberg-Stronach, Lavant, Nikolsdorf , Nußdorf-Debant und nach Lienz, suchen wir freiwillige Fahrer:Innen.
  • Für unser Angebot am Dienstag oder Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, alle 14 Tage  

Interessierte können gerne bei „Schnupperfahrten“ einen unserer aktuellen Fahrer:Innen begleiten, damit diese einen besseren Eindruck über den Ablauf bekommen.


Essen auf Rädern – ehrenamtliche FaherInnen/ BegleiterInnen gesucht

 

 

Für den 14-tägig ehrenamtlichen Dienst als FahrerIn oder BegleiterIn, am Mittwochvormittag (11:00 bis 13:30 Uhr). Gefahren wird immer Team, Führerschein „B“ und Fahrpraxis sind erforderlich. Das Fahrerteam wird vom Sprengelpersonal ausreichend eingeschult und wir stehen bei Fragen immer zur Verfügung.

Das Essen wird in Warmhalteboxen beim Standort übernommen und an die Klienten in den Sprengelgemeinden Nußdorf-Debant, Dölsach, Iselsberg-Stronach, Nikolsdorf und Lavant zugeliefert.

Das Sprengelauto ist bei uns in der Sprengelgarage geparkt und die Einsatzliste mit Schlüssel liegt im Büro zur Abholung bereit. Die FahrerInnen oder BegleiterInnen können untereinander bei Verhinderung tauschen oder der Sprengel sucht entsprechenden Ersatz. Das Sprengelfahrzeug ist Vollkasko- und Insassenversichert und die ehrenamtlichen HelferInnen sind zusätzlich über unsere Betriebsbündel-Versicherung (Haft- und Rechtschutz) abgesichert.

 

Alle weiteren Informationen auf unserer Homepage: www.vonmirzudir.tirol oder im Büro des SGS-Nußdorf Debant.

Bürozeiten: Montag bis Freitag,  Tel.: 04852/64633

oder Ansprechpartner:In Annette Huber, Tel.: 0676 848 780 336

 

 

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