gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Die Marktgemeinde Nußdorf-Debant ist bemüht, seine/ihreWebsite im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung derRichtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.nussdorf-debant.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen bis Ende 2020 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
- Auf einigen Seiten fehlen Überschriften der Ebene 2 und 3. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nicht erfüllt. Wir planen bis Ende 2020 die Strukturprobleme zu beheben.
- Auf einigen Seiten wird das Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 von Text und Bildern von Text unterschritten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.3 Kontrast (Minimum) nicht erfüllt. Im Zuge einer grundlegenden Umstrukturierung der Website wird dieser Fehler im Jahr 2021 behoben.
- Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, das bis Ende 2020 zu beheben.
- Die Felder des Suchformulars sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt. Wir planen, das Suchformular bis Ende 2020 zu überarbeiten und mit Labels zu versehen.
- Bei einigen Bestandteilen der Website fehlen Rolen- und Namensangaben und können somit durch Software nicht genügend bestimmt werden. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert nicht erfüllt. Wir planen, das Problem bis Ende 2020 zu beheben.
- Einige Downloadlinks enthalten keine Informationen zu Dateityp und Größe. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, das Problem bis Ende 2020 zu beheben.
- Viele unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen diese Dokumente im Jahr 2021 gegen barrierefreie pdf-Dokumente auszutauschen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt.
Die Inhalte einiger ausgewählter Webseiten (Startseite, eine Übersichtsseite, eine Detailseite mit unterschiedlichen Inhaltstypen wie Text, Bild) wurden im September 2020 einem Selbsttest nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA unterzogen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E?Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so bald als möglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an marktgemeinde@nussdorf-debant.at mit dem Betreff „Meldung Barriere in der Website www.nussdorf-debant.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Hermein Gmeiner-Str. 4
9990 Nußdorf-Debant
marktgemeinde@nussdorf-debant.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden.
Kontakt
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Telefon: +43 512 508 3290
Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen
Wir sind um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu unseren Internet-Angeboten bemüht und orientieren uns dabei seit 2020 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.