
Heizkostenzuschuss 2025 des Landes Tirol
Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.
Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (sh. Informationsblatt Einkommensberechnung unten zum Download).
Wichtiger Hinweis: Wenn Ihnen der Heizkostenzuschuss 2024 ausgezahlt wurde, bekommen Sie im März 2025 ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025
Antragsformular HKZ 2025 (nur Neuanträge)
Informationsblatt zur Einkommensberechnung