Reparaturbonus
Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern.
Wie hoch ist der Reparaturbonus?
- 50 % der Bruttokosten
- bis zu € 200,-- für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten
- bis zu € 30,-- für die Einholung eines Kostenvoranschlages
Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.
Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Geräte findet man auf der Website unter: www.reparaturbonus.at/geraeteliste.
Genaue Informationen über die Partnerbetriebe bzw. die Online-Antragstellung für den Bon findet man unter www.reparaturbonus.at
Handwerkerbonus
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Genaue Infos bzw. die online-Antragstellung des Handwerkerbonus findet man auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
• Spenglerarbeiten
• Austausch von Fenstern
• Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
• Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
• Pflasterung
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto /ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von € 2.000,-- (Jahr 2025: € 1.500,--) zurückzubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01.03.2024 bis längstens 31.12.2025.