
Straßensperren im Bezirk Lienz
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Um den Familien unserer Gemeinde eine rechtzeitige Organisation der Ferienbetreuung zu ermöglichen darf mitgeteilt werden, dass in den Sommer-Monaten für Kindergartenkinder und Schüler aus Nußdorf-Debant vom 7. Juli bis 29. August eine Betreuung angeboten wird.
Neben der ganzjährig geführten Kinderkrippe des Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OKZ) für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren steht daher im Sommer 2025 für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren eine OKZ-Kindergartengruppe im Kindergarten Debant sowie für Schüler im Alter von 6 bis 12 Jahren eine Betreuung über den Verein „Volksschule in Bewegung“ zur Verfügung.
Information des Vereins "Volksschule in Bewegung" - Anmeldung bis 22.04.2025
Information des Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OKZ) - Anmeldung bis 30.05.2025
Für unsere Marktgemeinde gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine Lärmverordnung, die wir Ihnen wieder in Erinnerung rufen dürfen:
Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des ganzen Jahres untersagt.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde im Einsatz stehen.
Nach langjähriger Pachtzeit schließen Marion und Alois Pfurner mit Ende Juni 2025 das „Café am Sportplatz“.
Seitens der Marktgemeinde Nußdorf-Debant gelangt daher die Verpachtung des Sportcafés im Sport- und Freizeitzentrum Nußdorf-Debant, Andrä Idl-Straße 3, 9990 Nußdorf-Debant ab Sommer 2025 zur Ausschreibung.
Pachtinteressenten erhalten nähere Auskünfte bei Bürgermeister Ing. Andreas Pfurner (0664/106 22 22) und sind eingeladen, ihre Bewerbungen – bitte mit Angabe zu ihrer Person und gegebenenfalls mit Vorstellungen zu Pacht und Betriebsführung – bis spätestens Dienstag, 22. April 2025 schriftlich an die Marktgemeinde Nußdorf-Debant, Hermann Gmeiner-Straße 4, 9990 Nußdorf-Debant,
E-Mail marktgemeinde@nussdorf-debant.at, zu richten.
Auch in diesem Jahr findet die Einschreibung für den Kindergarten Nußdorf und den Kindergarten Debant S C H R I F T L I C H statt.
Für alle Kinder, die erstmals im Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungsjahr 2025/2026 einen der Kindergärten besuchen möchten und vor dem 01.09.2025 (Stichtag) das 3. Lebensjahr vollendet haben, muss eine Einschreibung erfolgen. (Achtung: Für Kinder, die bereits in diesem Betreuungsjahr einen der Kindergärten besuchen, ist keine Einschreibung mehr erforderlich.)
Formulare für die Einschreibung werden von der Marktgemeinde Nußdorf-Debant auf Anfrage per Mail oder Post versendet.
Wir bitten die Erziehungsberechtigten dieses Formular vollständig auszufüllen und bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 an die Marktgemeinde zu retournieren:
Zu einem allfälligen persönlichen Gespräch zwischen der Kindergartenleiterin und den Erziehungsberechtigten für die schriftlich eingeschriebenen Kinder wird gesondert eingeladen.
Für Rückfragen stehen Ihnen sowohl die Kindergartenleiterinnen als auch das Marktgemeindeamt gerne unter folgenden Nummern zur Verfügung:
Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.
Alle heimischen Betriebe, die 2025 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.
Derzeit sind österreichweit 72 Lehrstellen für den Lehrberuf Steuerassistenz im Finanzamt Österreich ausgeschrieben. Auch an allen Standorten im Bundesland Tirol werden Lehrlinge aufgenommen. Die Ausschreibungsfrist endet am 31. Juli 2025.
Info zum Lehrberuf (Broschüre)
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger!
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer!
Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist.
Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Meldung nach dem Meldegesetz.
Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten. Zur Selbstbemessung können Sie das Formular "Erklärung zur Leerstandsabgabe" verwenden (bitte ausfüllen und spätestens bis zum 30.04.2024 der Gemeinde übermitteln).
Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festgesetzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Homepage unserer Marktgemeinde https://www.nussdorf-debant.at/buerger/service/gebuehren/steuern unter dem Menüpunkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe nachgelesen werden.
Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgelesen werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz.
Wir dürfen Sie informieren, dass sich aufgrund einer Fusion unserer Hausbank mit der Raiffeisenbank Sillian unsere Bankverbindung geändert hat.
Bitte benutzen Sie ab sofort für zukünftige Abbuchungen/Überweisungen folgendes Konto:
Bank: Raiffeisenkasse Sillian – Lienzer Talboden
BIC: RZTIAT22368
IBAN: AT25 3636 8000 0722 0007
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Ing. Andreas Pfurner
Die Regionalenergie Osttirol betreibt unter der Marke FLUGS ein eCarsharing Projekt in Osttirol, welches aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert wird. Mit FLUGS eCarsharing vernetzen wir Osttirol und Oberkärnten durch eine neue Form der Regionalität und schaffen damit gemeinsam mit unseren Standortpartnern wichtige Infrastruktur im ländlichen Raum. eCarsharing ermöglicht allen FLUGSER:INNEN klimafreundlich, flexibel und zu günstigen Tarifen (ab € 2,50/Std.) durch Osttirol und darüber hinaus (inkl. Jahresvignette) zu fahren.
In Nußdorf-Debant wurde Ende Oktober ein FLUGS Standort am Gemeindeparkplatz (Hermann Gmeiner-Straße) eröffnet.
Nähere Infos zu den Tarifen und der kostenlosen Registrierung findest du unter www.flugs.info.
Foto (c) VonderWiese