Bauvollendungsanzeigen für PV-Anlagen

Seit September 2023 sind nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung viele Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche unter 100 m² nicht mehr anzeige- bzw. bewilligungspflichtig.
Es ist allerdings unbedingt zu beachten, dass auch für diese anzeige- und bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen gemäß § 52b Abs. 6 TBO 2022 eine Bauvollendungsanzeige bei der Marktgemeinde eingebracht werden muss und zwar unverzüglich nach der Fertigstellung.
Das entsprechende Formular ist am Marktgemeindeamt erhältlich oder finden sie HIER.












