Wahlkartenantrag für die EU-Wahl
Wahlkarten für die EU-Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024 können ab sofort über nachfolgenden Link beantragt werden:
Wahlkarten für die EU-Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024 können ab sofort über nachfolgenden Link beantragt werden:
Interessierte können gerne an einem Vormittag bei zwei oder drei „Schnupperfahrten“ einen unserer aktuellen Fahrer:Innen begleiten, damit diese einen besseren Eindruck über den Ablauf bekommen.
Alle weiteren Informationen auf derHomepage: www.vonmirzudir.tirol oder im Büro des SGS- Nußdorf Debant.
Bürozeiten: Montag bis Freitag, Tel.: 04852/64633
Ansprechpartnerin Annette Huber, Tel.: 0676/848 780 336
Von mir zu dir - auf gute Nachbarschaft!
Jetzt mitmachen bei „Bewegt im Park“ 2024!
"Bewegt im Park" bietet heuer von Juni bis September ein vielfältiges Aktivprogramm in öffentlichen Parkanlagen und freien Flächen in ganz Österreich. Die Teilnahme ist einfach, kostenlos und unverbindlich! Die Kursangebote sind offen für alle Bewegungshungrigen, unabhängig von Alter und Fitnesslevel. Unter professioneller Anleitung können Sie diverse Sportarten sowie neue Aktivitäten ausprobieren und im Idealfall in Ihren Alltag integrieren. Die Angebote richten sich an alle Interessierten, die gern in der Gruppe trainieren. Neben frischer Luft und einem besseren Körpergefühl steht vor allem der Spaß an der Bewegung im Mittelpunkt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Kurse finden immer am gleichen Wochentag (außer Feiertage), zur gleichen Uhrzeit, unabhängig vom Wetter statt.
Mehr Infos sowie alle Kursbeschreibungen – Titel, Datum und Ort sowie Wissenswertes – finden Sie unter folgendem Link: www.bewegt-im-park.at.
Auch in Nußdorf-Debant wird ein "Bewegt im Park" Kurs angeboten: Am Spielplatz beim Gemeindezentrum findet von 12.06. bis 28.08.2024 immer mittwochs in der Zeit von 08.30 bis 09.30 Uhr der Kurs "Rückenfit" statt.
Nähere Infos unter:
https://www.bewegt-im-park.at/stadt/nussdorf-debant/
Für unsere Marktgemeinde gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine Lärmverordnung, die wir Ihnen wieder in Erinnerung rufen dürfen:
Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des ganzen Jahres untersagt.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde im Einsatz stehen.
Im Rahmen der Aktion „Bildungsscheck“ gewährt die Marktgemeinde allen GemeindebürgerInnen beim Besuch bestimmter Bildungsveranstaltungen des BILDUNGSHAUSES Osttirol, des Projektes "Xund im Alter" sowie der Erwachsenenschule Nußdorf-Debant einen finanziellen Zuschuss, der pro Person und Kalenderjahr maximal € 50,-- beträgt.
Alle Infos zu den geförderten Veranstaltungen im Bildungshaus und zur Abwicklung finden Sie in der Amtlichen Mitteilung
Zu Veranstaltungen und Förderabwicklung des Projektes "Xund im Alter"
Alle Infos zu den geförderten Veranstaltungen der Erwachsenenschule Nußdorf-Debant und zur Abwicklung finden Sie in der Amtlichen Mitteilung
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger!
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer!
Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist.
Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Meldung nach dem Meldegesetz.
Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten. Zur Selbstbemessung können Sie das Formular "Erklärung zur Leerstandsabgabe" verwenden (bitte ausfüllen und spätestens bis zum 30.04.2024 der Gemeinde übermitteln).
Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festgesetzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Homepage unserer Marktgemeinde https://www.nussdorf-debant.at/buerger/service/gebuehren/steuern unter dem Menüpunkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe nachgelesen werden.
Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgelesen werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz.
Lawinen sind eine ernstzunehmende Gefahr in Tirol. Mit dem Lawinenwarndienst des Landes Tirol verfügt unser Bundesland über eine weltweit renommierte Institution, die in der Wintersaison laufend das Gefahrenpotenzial für Lawinen in Tirol eruiert. Der Lawinenreport wird unter www.lawinen.report täglich um 17 Uhr für den jeweils darauffolgenden Tag veröffentlicht.
Nutzen Sie dieses Angebot zur eigenen Sicherheit in Tirols Bergwelt.
Derzeit sind österreichweit 74 Lehrstellen für den Lehrberuf Steuerassistenz im Finanzamt Österreich ausgeschrieben. Auch an allen Standorten im Bundesland Tirol werden Lehrlinge aufgenommen. Die Ausschreibungsfrist endet am 31. Juli 2024.
Info zum Lehrberuf (Broschüre)
Wir dürfen Sie informieren, dass sich aufgrund einer Fusion unserer Hausbank mit der Raiffeisenbank Sillian unsere Bankverbindung geändert hat.
Bitte benutzen Sie ab sofort für zukünftige Abbuchungen/Überweisungen folgendes Konto:
Bank: Raiffeisenkasse Sillian – Lienzer Talboden
BIC: RZTIAT22368
IBAN: AT25 3636 8000 0722 0007
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Ing. Andreas Pfurner
Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.
Alle heimischen Betriebe, die 2024 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.